Bundesrat will Änderungen bei Betriebsrenten

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 14.02.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3289 Aufrufe

Der Bundesrat hat in den Fachausschüssen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Bundesrats-Drucks. 780/16) beraten. Die Ausschüsse empfehlen zahlreiche Änderungen, insbesondere

  • soll auch in kleineren und mittleren Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, die reine Beitragszusage eingeführt werden können. Der bisherige Entwurf sieht vor, dass diese neue Form der Rentenzusage nur aufgrund Tarifvertrages oder einer auf Tarifvertrag basierenden Betriebsvereinbarung möglich ist. Die Ausschüsse verweisen darauf, dass in weniger als 10% der Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ein Betriebsrat existiere.
  • soll das bisher auf Tarifverträge beschränkte Optionsmodell auf Betriebsvereinbarungen erstreckt werden. Die Beschränkung auf Tarifverträge behindere die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, ohne dass dies durch ein Interesse der Arbeitnehmer an sicheren Betriebsrenten gefordert wäre.
  • sollen nicht tarifgebundene Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch darauf erhalten, sich einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung mit reiner Beitragszusage anzuschließen. Sachbezogene Ablehnungskriterien sollten abschließend geregelt werden.
  • soll geprüft werden, ob die Reduzierung der Beitragspflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrenten ermöglicht werden kann. Der Entwurf sieht dies bislang nur bei "riester-geförderter" Altersversorgung vor.
  • sollen Versicherungsunternehmen, über die die reine Beitragszusage durchgeführt wird, nach Wahl der Tarifparteien Leistungen vollständig oder zumindest teilweise garantieren können. Ein vollständiges Garantieverbot sei nicht erforderlich und schränke den Spielraum der Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien ein.
  • soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses von sechs Prozent für die Bewertung von Pensionsrückstellungen geprüft werden.

Der Fahrplan für die Gesetzesberatung sieht vor, dass am 9.3. oder 10.3.2017 die erste Lesung im Deutschen Bundestag stattfindet, am 27.3.2017 dann die öffentliche Anhörung. Anschließend geht der Gesetzentwurf zur zweiten und dritten Beratung zurück ins Plenum des Deutschen Bundestages, der zweite Durchgang im Bundesrat soll am 2.6.2017 stattfinden. Das Inkrafttreten ist für den 1.1.2018 geplant.

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