Der Börsenverein will die Universität Würzburg verklagen. Diese hatte 500 Lehrbücher, die am häufigsten ausgeliehen werden, den Studierenden digital zugänglich gemacht. Die Universität meinte (unbedarfterweise) , nach § 52b Urheberrechtsgesetz rechtmäßig gehandelt zu haben. Die Vorschrift erlaubt zwar Bibliotheken , Leseterminals einzurichten und darüber Bücher aus dem Bestand digital zugänglich zu machen, nicht jedoch die eingestellten Bücher auszudrucken oder elektronisch zu kopieren. Die Universität gab auf eine Abmahnung des Börsenvereins hin eine entsprechende Unterlassungserklärung ab.Der Börsenverein will aber trotzdem gegen die Universität vorgehen, um zu klären, ob die Bibliothek vor einer Digitalisierung eines Buches hätte prüfen müssen, ob der Verlag selbst eine digitale Version anbietet.
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/200...
Meine Meinung: Klar war die Universität Würzburg unbedarft und hat den Fehler auch offensichtlich sofort eingesehen. Aber der angekündigte Musterprozeß zeigt, wie sich der Börsenverein im Wissenschaftsbereich die eigenen Autoren und Nutzer vergrault. Der Ton macht die Musik; man muß nicht wild auf alles einschlagen, was sich bewegt. Kein Wunder, dass die Hochschulen zunehmend über Open Access nachdenken und die DFG eine eigene Forschungsstelle zu Rechtsfragen des Open Access finanzieren wird. Und kein Wunder, dass der Börsenverein und seine Adepten - wie die VG Wort - von vielen Wissenschaftsautoren links liegen gelassen werden, wenn es um die Zukunft von orphan works und den Google-Zugriff auf Bücher geht.