Whistleblowing - Gesetzesänderung auf Eis gelegt
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die im Mai vergangenen Jahres bekanntgemachte Gesetzesinitiative der Bundesregierung (hierzu Blog-Beitrag vom 16.5.2008), mit das Anzeigerecht des Arbeitnehmers geregelt werden sollte, wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt werden. Die als Klarstellung deklarierte Gesetzesänderung war in der Fachöffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert worden. Eine Anhörung hierzu hatte am 4. Juni 2008 im Ausschuss für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages stattgefunden (vgl hierzu den Blog-Beitrag vom 25.8.2008). Nach Auskunft von Vertretern der Regierungsfraktionen wird es in dieser Hinsicht nach derzeitigem Stand in dieser Legislaturperiode keine Aktivitäten mehr geben. Offenbar gibt es unüberwindbare Widerstände aus den Reihen der CDU/CSU. Damit bleibt das Thema "Whistleblowing" weiterhin der Rechtsprechung überlassen. Dem BAG sollte es unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben gelingen, hier eine klare Linie zu finden.