Einmal mehr der EU-Führerschein: OVG Saarlouis macht`s wie der EuGH
Gespeichert von Carsten Krumm am
Die EU-Fahrerlaubnis ist ein schier endloses Thema. Im Blog hatte bereits ein Leser auf eine neue Entscheidung des OVG Saarlouis hingewiesen. Das OVG des Saarlandes schwenkt jetzt nämlich in drei Eilverfahren (Entscheidung vom 23.01.2009 - 1 B 378/08; 1 B 437/08; 1 B 438/08) auch auf die Linie des EuGH ein, so meldet Beck-Aktuell (hier auszugsweise):
"...Die Richter stellten klar, dass deutsche Führerscheinbehörden einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet nicht aberkennen dürfen, die der Inhaber nach Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben hat ... Im Führerschein muss aber Wohnsitz im Ausstellerstaat eingetragen sein. Das Gericht betonte allerdings, dass dies nur für die Fälle gelte, in denen in der ausländischen Fahrerlaubnis ein Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat eingetragen sei. Sei in dem ausländischen Führerschein hingegen ein Wohnsitz im Bundesgebiet eingetragen, bleibe es bei der bisherigen Rechtsprechung des OVG, wonach eine solche Fahrerlaubnis bezogen auf das Bundesgebiet ungültig sei."
Kleine Werbung in eigener Sache:
Wer das Thema einmal im Ganzen lesen will, kann das tun im letzten Kapitel von Krumm/Kuhnert/Schmidt, Straßenverkehrssachen.