Blaulicht und Einsatzhorn für`s Ordnungsamt? Ne, ist nicht so eilig!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Da war ja mal einer kreativ bei der Stadt Wuppertal - warum sollte das Ordnungsamt auch nicht wie die Polizei auftreten. Wie beck-aktuell meldet hat das VG Düsseldorf mit Urteil vom 28.05.2009 - 14 K 2548/08 entschieden, dass die Stadt Wuppertal keinen Anspruch auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hat. Laut der Meldung in beck-aktuell:
"Die Stadt habe nicht darlegen können, dass in der überschaubaren Anzahl von Eilfällen der bestehenden Gefahr nicht durch Hinzuziehung der Polizei effektiv begegnet werden könne. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 28.05.2009, Az.: 14 K 2548/08). Das Recht, auch Fahrzeuge des Ordnungsamts mit Blaulicht und Einsatzhorn auszurüsten, ergebe sich nicht obligatorisch aus der StVZO, so die 14. Kammer des VG. Diese sehe eine solche Ausstattung nur für den Vollzugsdienst der Polizei vor. Das Gericht stellte klar, dass die Polizei für die Gefahrenabwehr gerade dann zuständig sei, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden könnten. Deshalb habe die Bezirksregierung Düsseldorf bei ihrer ablehnenden Entscheidung zu Recht dem Ziel, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, den Vorrang eingeräumt. So werde die Missbrauchsgefahr sowie auch die bei einem Blaulichteinsatz entstehende Gefahrenlage soweit wie möglich begrenzt."