Übersetzer streiten vor dem BGH - Dday: 18. Juni
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Der Bundesgerichtshof wird am 18. Juni über fünf Klagen von Übersetzern in Sachen "Angemessene Vergütung" verhandeln. Die Honorare für Literaturübersetzer sind seit Jahrzehnten meist katastrophal: Bei der letzten, nicht repräsentativen Honorarumfrage ergab sich ein Durchschnittshonorar je Manuskript-Normseite mit 30 Zeilen zu maximal 60 Anschlägen (die also keineswegs mit l 800 Zeichen gleichzusetzen ist) in Höhe von 17,83 Euro; allerdings sind für „einfache" Übersetzungen Normseitenhonorare von unter 10 Euro im Taschenbuch keine Seltenheit. Das Paradox bei den Seitenhonoraren ist, dass Qualität „bestraft" wird: Je mehr Aufwand der Übersetzer betreibt, desto weniger zahlt sich die Arbeit für ihn aus.
Nun gibt es zwar seit 2002 den Grundsatz der "angemessenen Vergütung" im Urheberrechtsgesetz. Doch §§ 32, 32a UrhG erweisen sich als Papiertiger. Da man meist nicht weiß, was "angemessen" ist, wird nichts gezahlt. So auch bei den Übersetzern. Sie warten seit Jahren auf eine Einigung mit den Verlegern. Doch viele Verleger verstecken sich zwar gerne, wenn ihnen passt, hinter dem Rücken der "Kreativen" und blöken vom "geistigen Eigentum". Doch wenn die Kreativen aufmucken, ist der Schutz der Kreativen gerne vergessen.
Deshalb ist der Stichtag wichtig: 18. Juni - der BGH entscheidet nicht nur die Übersetzerfrage. Die Frage der angemessenen Vergütung betrifft alle Kreativen.
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