Dummenfang ?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Von der Website einer Anwältin, die Online-Scheidungen anbietet:
"Bei der Online Scheidung-via-Internet können Sie Kosten dadurch sparen, dass nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Ein zweiter Anwalt ist entbehrlich. Wenn Sie sich im Vorfeld bereits über alles geeinigt haben und es vor Gericht nichts zu streiten gibt, ist auch der so genannte Streitwert, nachdem sich die Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren berechnen, denkbar gering. Außerdem beantrage ich immer eine Reduzierung des Streitwertes um 25 %, wodurch sich die Gesamtkosten noch einmal erheblich reduzieren. Durch die geringeren Verwaltungskosten bei der Online Scheidung-via-Internet gebe ich diese Kostenersparnis gerne an meine Mandanten weiter."
Beantragen kann die Dame viel. Eine Reduzierung des Streitwertes wegen "unstreitiger Scheidung" kommt in der Praxis so gut wie nie vor.
Über Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten schweigt sie sich auf ihrer Seite - wie alle ihre Online-Kollegen - aus.