AG Karlsruhe: Abmahnanwältin Günther - Abzocker zur Erstattung der Kosten verurteilt
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Trost für alle durch Internetabos Abgezockten. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte einer der bekannten Abmahnanwälte, RAin Katha Günther, zur Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten (Urteil vom 12. August 2009 - 9 C 93/09). Frau Günther sei die Teilnahme am versuchten Betrug vorzuwerfen, da sie nachweislich "davon ausging, dass die von ihr gestellten Forderungen nicht existieren". Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stelle einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat.
Die Verurteilte hatte im Auftrag eines Webseitenbetreibers von einer Verbraucherin aufgrund eines Internet-Abonnements Geld gefordert. Diese wehrte sich erfolgreich vor Gericht und musste die Abo-Kosten nicht tragen. Die Anwältin muss zudem die der Betroffenen entstandenen Anwaltskosten erstatten.
Erste Infos: http://www.netzwelt.de/news/80586-urteil-abmahn-anwalt-schadenersatz-ver...
Urteil und Kommentar unter http://www.jurablogs.com/de/ag-karlsruhe-abo-fallen-anwaeltin-haftet
Zu Frau Günther & Co. http://blog.beck.de/2009/04/01/neue-form-der-abzocke-connects-2-content-...