§ 160a StPO - Darüber lässt sich streiten....
Gespeichert von Carsten Krumm am
Wie vielleicht vielen Lesern bekannt ist, soll § 160a StPO geändert werden. Es sollen alle Anwälte in den Genuss dessen Schutzschirms kommen. Der Richterbund lehnt dies ab - so eine aktuelle Meldung. Die Anwaltschaft befürwortet dies - natürlich. Was denken Sie?
Ach so: der Link zum Referentenentwurf: http://www.bdr-online.de/base/bin/download.php?ID=1269&pro=0