Erfüllung von Herzenswünschen
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Rechtsanwalt Dieler berichtet, dass ihm ein Herzenswunsch erfüllt worden ist. Er durfte „die Sache aufrufen“.
Nun gut, Ähnliches hätte ich auch zu bieten.
Familiensachen sind seit 01.09.09 alle nichtöffentlich (§ 170 I 1 GVG). Nur zur Verkündung der Entscheidung muss die Öffentlichkeit hergestellt werden.
Am Eingang meines Sitzungssaals befindet sich eine Art Ampel. Rot unterlegt leuchtet das Wort nichtöffentliche Sitzung, grün unterlegt das Wort öffentliche Sitzung auf. Neben dem Richtertisch befindet sich der Schalter für die Ampel.
Wer also gerne einmal die Öffentlichkeit herstellen (die Ampel schalten) möchte, kann sich bei mir melden.
Wegen der Nichtöffentlichkeit der Sitzung müsste er allerdings draußen warten. Ich würde ihn dann reinrufen, wenn es soweit ist.