Demnächst: Die Richterbewertung Online
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Soeben erst ist eine Lehrerin mit ihrer Beschwerde gegen eine Bewertung im Portal spickmich.de vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen (siehe hierzu z.B. Telemedicus), da kommt jetzt das im beck-blog schon früher vorausgesagte Portal zur Richterbewertung. Laut HAZ startet nun markplatzrecht.de eine Plattform zur Bewertung von Richtern und Gerichten. Die Justiz soll durch konstruktive Kritik noch besser gemacht werden - so eines der Ziele. Wie die Ziel-Bewertungsgruppe sich hierzu stellt, bleibt abzuwarten. Es soll jedenfalls laut HAZ Noten von 1 bis 6 geben.
Hier - nicht ganz ernst gemeint - ein Vorschlag zur Bewertungsmatrix:
- Prozess gewonnen: 1
- Prozess verloren: 6
- Teilobsiegen / Teilunterliegen / Vergleich: Je nach Obsiegen / Unterliegen zwischen 2 und 5