Bierbikes: Der Spaß ist (in Düsseldorf) vorbei!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Seit Tagen schon wurde im Radio in NRW auf die Urteilsverkündung zum Thema Bierbikes hingewiesen. Nun ist die Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010 - 16 K 6710/09; 16 K 8009/09 da. Die Meldung hierfür findet sich bei Beck-Aktuell:
"...So genannte «Party-» und «Bierbikes» bedürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen einer Sondernutzungserlaubnis. Mit Urteilen vom 06.10.2010 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf abgewiesen, in der den Klägern die Benutzung der 16-Sitzer auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden war. Nach Auffassung der Stadt fehlt den Klägern die hierfür erforderliche Sondernutzungserlaubnis. Das Gericht hat diese Entscheidung jetzt bestätigt (Az.: 16 K 6710/09, 16 K 8009/09).
Die Nutzung von «Partybikes» oder «Bierbikes» im öffentlichen Verkehrsraum stelle eine straßenrechtliche Sondernutzung dar, weil sie jedenfalls in den vorliegenden Fällen über den Gemeingebrauch hinausgehe. Im Vordergrund der Nutzung des «Party-» oder «Bierbikes» stehe nicht die Nutzung der öffentlichen Straßen zu Verkehrszwecken. Insbesondere aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes werde deutlich, dass der Hauptzweck des Betriebes dieser Fahrzeuge nicht in der Fortbewegung, sondern im geselligen Feiern mit Musik und Getränken bestehe. Die Kläger verfolgten im Schwerpunkt damit vom Gemeingebrauch nicht mehr gedeckte verkehrsfremde Zwecke...."