Der rechtsschutzversicherte Anwalt
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung einem Rechtsanwalt als Versicherungsnehmer auch die Vergütung für eine Selbstvertretung in Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren zu bezahlen hat, hat den BGH im Urteil vom 10.11.2010 – IV ZR 188/08 - beschäftigt. Der BGH setzte sich in der Entscheidung ausführlich mit der Auslegung der Versicherungsbedingungen auseinander und kam zu dem Ergebnis, dass die anwaltliche Selbstvertretung als Tätigkeit „eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts“ anzusehen und eine Personenverschiedenheit von Anwalt und Mandant kein kennzeichnendes Merkmal des Rechtsanwaltsmandats ist. Die Rechtsschutzversicherung muß also die Anwaltsvergütung auch bei Selbstvertretung übernehmen.