Deutsche Inkasso und Internetabzocke: Eine Rückmeldung des Kammergerichts
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Der Ton in der Abzockszene wird härter. Wer sich auf Seiten wie "Outlets.de" u.a. verfängt und dubiose Rechnungen über (die inzwischen legendären) "96 Euro" erhält, bekommt jetzt seit September oft auch ein Inkassoschreiben einer "Deutschen Zentral Inkasso GmbH". Darin wird man formalisiert aufgefordert, die "96 Euro" nebst hohen Inkassogebühren zu zahlen. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt im Briefkopf als vom Kammergericht zugelassen auf und legt "erfolgreiche" Urteile bei (meist eines vom Amtsgericht Witten).
Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.
Wichtig ist nur eins: nie zahlen! Auch nicht auf Druck der sog. Inkassostelle. Die beigefügten Urteile sind dubios und haben nichts mit Zahlungsklagen zu tun.
Dazu mehr: http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergr...
Zum Urteil AG Witten: http://klawtext.blogspot.com/2010/09/icontent-und-outletsde-die-nachste....
Mein Wunsch für 2011 (alles Gute zum neuen Jahr für alle Blogleser): das Ende des Rodgauer Kreisels, seiner Ableger und Inkassostellen, Anwälte und "Franchisenehmer" - nicht durch neue Gesetze, sondern schlichtweg durch eine effiziente Anwendung und Durchsetzung strafrechtlicher Vorgaben.