Loddar und die Brüssel-IIa-Verordnung
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Lothar Matthäus und seine 4. Ehefrau Liliana waren am 2. Februar 2011 vom Bezirksgericht in Hallein (Österreich) geschieden worden. Über die Trennung hatte ich berichtet.
Laut Medienberichten wollen Lilianas Anwälte nun die Rechtmäßigkeit der Scheidung prüfen lassen (was auch immer das heißen mag - da mittlerweile Rechtskraft eingetreten sein könnte).
Hintergrund dürfte die Brüssel-IIa-Verordnung (Verordnung Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 1347/2000) sein.
Nach deren Art. 3 I a) Spiegelstrich 5 ergibt sich die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und er sich dort seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat.
Die von Lothar Mattheus vorgelegte Meldebescheinigung soll zu einer reinen Büroadresse führen...
Entscheidend ist aber der tatsächliche Aufenthalt, nicht der angemeldete Wohnsitz.
Keine Ahnung, wo sich der vereinslose Loddar für gewöhnlich aufhält