Unverschämt: Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Am Montag ist es in Brüssel zu einer wegweisenden Entscheidung im europäischen Urheberrecht gekommen. Die lange auf Eis liegende Schutzfristverlängerung für Tonaufnahmen (ausübende Künstler/Tonträgerhersteller) von 50 auf 70 Jahre wurde vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Gegner waren unter anderem Belgien, Schweden und die Niederlande. Deutschland stimmte für die Verlängerung, Österreich enthielt sich. Die Verlängerung muß nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Die letzten Entwicklungen sind weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schnellverfahren vorangetrieben worden. Durch ein Einlenken von Dänemark, Portugal und Finnland ist inzwischen die Sperrminorität gefallen. Die massive Kritik vieler europäischer Wissenschaftler an diesem Entwurf wurde schlichtweg nicht beachtet.
Die Neuregelung ist eine Unverschämtheit. Vorgeschoben wird ein Schutz der ausübenden Künstler, insbesondere der Studiomusiker. Doch denen werden ohnehin die Rechte (auch in neuer verlängerter Form) im Wegen eines Rechtebuyouts zugunsten der Musikindusterie abgenommen. Und mit der neuen Richtlinie werden auch die Tonträgerhersteller geschützt. Warum diese eine Verlängerung der Schutzdauer verdient haben, wurde nie begründet. Wieder einmal versteckt sich die Musikindustrie hinter den Kreativen, um ihre einseitigen Interessen vorbei an der Öffentlichkeit durchzudrücken.
Text aus Brüssel: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/intm/12...
Dossier dazu auf deutsch:http://irights.info/userfiles/Schutzfrist_A5_dt_web_final%281%29.pdf
Auf Englisch: http://irights.info/userfiles/Schutzfrist_A5_engl_final%281%29.pdf