Der Bundestrojaner: Jetzt muß Schluß sein
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Das, was die FAS heute veröffentlichte, ist schockierend.
Der Chaos Computer Club (CCC) greift staatliche Stellen aus Deutschland an, eine Spionagesoftware (“Staatstrojaner”) eingesetzt zu haben, die mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung (Beschluß vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 ) unvereinbar sei. Der Bundestrojaner ermögliche es, Software auf infizierte Rechner aufzuspielen, Daten von diesen herunterzuladen und Rechner fernzusteuern. Der CCC ist demnach der Ansicht, dies verletze das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die CCC Analyse des Behördentrojaners weist beeindruckend im als "Quellen-TKÜ" getarnten "Bundestrojaner light" bereitgestellte Funktionen nach, die weit über das Abhören von Kommunikation reichen und die Vorgaben des Verfassungsgerichtes klaren verletzen. Der Trojaner kann zum Beispiel "ferngesteuert" weitere Programme auf dem PC des Betroffenen nachladen und zur Ausführung bringen. Sofern die Software wirklich von staatlichen Stellen stammt, muß m.E. mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgegangen werden, auch unter Einbeziehung des BVerfG..
Die technischen Daten zum Trojaner nebst Bewertung sind zu finden unter
http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf
http://www.ccc.de/system/uploads/77/original/0zapftis-release.tgz
Zur heftigen Kritik der Netzszene
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/10/08/chaos-computerclub-e...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/CCC-knackt-Staatstrojaner-1357670...
Zum FAZ/FAS-Bericht
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ein-amtlicher-trojaner-anatomie-ei...
Nach Ansicht der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist der Nachweis des CCC glaubwürdig.