Strafverfahren gegen zu Guttenberg nach § 153 a StPO eingestellt - Tagungen zum Wissenschaftsplagiat in Regensburg und Bayreuth
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Wie Spiegel Online berichtet, wird das Verfahren gegen Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg wegen seiner zusammenplagiierten Doktorarbeit gemäß § 153 a StPO eingestellt. Zu Guttenberg muss 20.000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen, und kann damit das Interesse an der Strafverfolgung so weit reduzieren, dass eine Anklageerhebung entbehrlich ist. Ich hatte in meinem früheren Beitrag schon angedeutet, dass man wohl mit dieser Entscheidung "leben" kann, auch wenn dies Viele anders sehen und bei der Hofer Staatsanwaltschaft einen "Promi-Bonus" vermuten (kritisch zB archivalia-Blog: "Verkommene Justiz"). Zu Guttenberg kommt in der Tat besser weg als ein CDU-Kollege in NRW, der bei einem ähnlichen Vorwurf wegen § 106 UrhG einen Strafbefehl erhielt und auch akzeptierte. Andererseits sind Einstellungen nach § 153 a StPO gängige Praxis auch bei Nicht-Prominenten und zu Guttenberg erscheint durch den Entzug des Doktorgrades und dem Abbruch seiner Karriere schon hinreichend "bestraft". Einem Come-Back in der Politik steht m.E. seine besondere Dreistigkeit beim nachhaltigen lügenhaften Abstreiten der auf der Hand liegenden Vorwürfe entgegen.
Zu bedauern ist allerdings, dass es nach dieser Verfahrenseinstellung nach wie vor keine gerichtliche materiellrechtliche Auseinandersetzung mit der Frage gibt, ob und inwieweit Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten überhaupt nach § 106 UrhG strafbar sind.
Ich werde mich mit dieser Frage auf einem Symposium, das die Forschungsstelle zum Recht der Informationsgesellschaft an der Uni Regensburg am 9. Dezember ausrichtet, befassen: "Fremde Federn" - Das Plagiat als Herausforderung für Wissenschaft und Gesellschaft. Weitere Vorträge werden halten: Prof. Rixen aus Bayreuth, Prof. Meinel (Regensburg), Dr. Becker (C. H. Beck-Verlag). (nähere Info hier; Flyer hier)
Schon kommendes Wochenende findet an der Uni Bayreuth eine Tagung zum gleichen Thema statt - das Thema lag wohl in der bayerischen Luft:
Titel "Plagiate, Wissenschaftsethik und Geistiges Eigentum". Dort wird sich v.a. mein Kollege Hans Kudlich (Erlangen) mit der strafrechtlichen Sicht befassen. (Info hier)