Deutscher Juristentag fordert zahlreiche Nachbesserungen beim Datenschutz
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der 69. Deutsche Juristentag (DJT) hat sich letzte Woche in München mit “Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet – Anforderungen und Grenzen einer Regulierung” detailliert auseinandergesetzt. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Beschlüsse:
- Grundsätzlich hat sich der DJT für eine datenschutzrechtliche Regulierung des Internets auf EU-Ebene mit Mindeststandards für Internetdienste ausgesprochen.
- Durchgesetzt werden soll der Datenschutz durch eine Beweislastumkehr bei Verschulden des Diensteanbieters sowie eine generelle Haftung für immaterielle Schäden - eine verschuldensunabhängige Haftung wurde aber abgelehnt.
- Die Einführung eines “Grundrechts der freien Internet-Nutzung” wurde abgelehnt. Auch soll der Anonymität von Internetnutzern und der Meinungsfreiheit nicht gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit bzw. Dritter an der jeweiligen Identifizierbarkeit des Nutzers der Vorzug gegeben werden - der Nutzer muss jedenfalls durch Verwendung von Pseudonymen erkennbar sein.
- Eine Datenweitergabe an Dritte soll nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen (Opt-in-Regelung) erlaubt sein.
- Ein “Recht auf Vergessen” bei sozialen Medien (wie auf EU-Ebene vorgeschlagen) wurde hingegen - außer bei einer jederzeit möglichen Ausübung des Widerrufsrechts des Betroffenen - abgelehnt. Falls aber ein solcher Widerspruch bestehe, seien die Unternehmen zur Einwirkung auf Dritte zur Löschung der jeweiligen Daten bei den Dritten zu verpflichten.
- Eine wirksame Einwilligung kann nur durch aktives Tun (Ankreuzen einer Erklärung, Auslösen eines Zustimmungs-Buttons etc.) des Nutzers erklärt werden.
- Hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet seien nicht die bloßen Suchmaschinen haftbar; diese seien nur „Intermediäre“, insoweit als sie nicht diesen Dritten nicht nennen oder sich davon distanzieren.
- Für Dienstebetreiber ist eine Störerhaftung ferner nur bei Prüfpflichtverletzung angebracht.
Was meinen Sie: Welche DJT-Vorschläge könnten realistischerweise vom Gesetzgeber zügig umgesetzt werden?