Volle Gebühren bei der isolierten Drittwiderklage
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
In einer sehr instruktiven Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart mit den Gebühren bei einer isolierten Drittwiderklage beschäftigt. Nach dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 8.11.2012 - 8 W 419|12 - entstehen bei der im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten erhobenen negative Feststellungsklage die Anwaltsgebühren auf Seiten des Klägers und des Drittwiderbeklagten jeweils in voller Höhe und sind auch erstattungsfähig.