Jetzt amtlich: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2013
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Jetzt ist es amtlich: Das OLG Düsseldorf hat die neue Tabelle bekanntgemacht.
Die Unterthaltsbeträge werden nicht erhöht.
Demgegenüber steigen die Selbstbehalte der Verpflichteten gegenüber
- Kinder bis 21 in allgemeiner Schulausbildung im Haushalt eines Elternteils, Pflichtiger erwerbstätig: 1.000 € statt 950 €
- wie vor, Pflichtiger nicht erwerbstätig 800 € statt 770 €
- volljährige Kinder 1.200 € statt 1.150 €
- Ehegatte oder nichteheliche Mutter/Vater 1.100 € statt 1.050 €
- Eltern 1.600 € statt 1.500 €