Mit dem Titel "Die Scharfmacher" erhebt der SPIEGEL in dieser Woche "eine Klage gegen Deutschlands Staatsanwälte"
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Staatsanwälte haben die Macht, Existenzen zu vernichten, wie die Fälle Wulff und Edathy der Öffentlichkeit vor Augen führen. Es mögen Einzelfälle sein, aber jeder einzelne Fall belegt, wie schmal der Grat ist, auf dem die mehr als 5000 Staatsanwälte Deutschlands sich bewegen müssen.
Im aktuellen SPIEGEL überschreiben die beiden SPIEGEL-Autoren Thomas Darnstädt und Michael Fröhlingsdorf die Titelstory im Heft vorwurfsvoll mit „Die Übergriffigen“. Die Entscheidung über den Anfangsverdacht kann sehr weitgehende Folgen haben, wie Durchsuchungen der Wohnung/des Arbeitsplatzes und Beschlagnahmen, – und damit für den Beschuldigten eine Lawine auslösen.
Sensibilität und Vorsicht ist gefragt und – so der SPIEGEL – Staatsanwälte müssten „es sich leisten können, unparteiisch zu sein wie ein Richter.“ Sie sind aber weisungsgebunden und damit Teil der Exekutive und doch zugleich Organ der Rechtspflege und zudem nicht selten davon abhängig, was die Polizei als Ermittlungsergebnis präsentiert. Da liegen die Probleme und es kann aufgrund der Diskussionen über Fehlurteile und die aktuellen Fälle Wulff und Edathy nicht verwundern, wenn neben den Richtern nun auch die Staatsanwälte ins Fadenkreuz der Kritik geraten.
Der Institution des Staatsanwalts kann es nur gut tun, wenn die Grundprobleme aufgrund der aktuellen tagespolitischen Diskussion rechtspolitisch angegangen würden.