LG Tübingen zu pflichtteilsrelevanten Passiva
Gespeichert von Dr. Claus-Henrik Horn am
Umstritten ist in Pflichtteilsmandaten oftmals, welche Nachlassverbindlichkeiten pflichtteilsrelevant sind und somit den Pflichtteilsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten reduzieren.
Das Landgericht Tübingen hatte in seinem Urteil vom 16.10.2015 (Az. 4 O 244/13, BeckRS 2015, 18750) die Gelegenheit, auszuführen, dass die Kosten der Testamentseröffnung keine pflichtteilsrelevante Nachlassverbindlichkeit darstellen, da sie bei der gesetzlichen Erbfolge nicht angefallen wären.
Dies war zu erwarten. Interessanter ist dagegen die Feststellung des Landgerichts, wonach die Kosten der Räumung der nachlasszugehörigen Immobilie, die verkauft wurde, die Pflichtteilsansprüche reduzieren. In diesem Fall bestand jedoch die Besonderheit, dass der Letztversterbende ein Nießbrauchsrecht innehatte. Die Räumung sei eine gegenüber den Eigentümern des bewohnten Hauses entstandene Pflicht. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn der Erbe zugleich Eigentümer der Immobilie ist, die zunächst mit dem Nießbrauch belastet war.