Arbeitsminister will Steuervorteile für Gewerkschaftsmitglieder
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Bundesabeitsminister Hubertus Heil (SPD) macht Druck. Er präsentiert ein Arbeitsprogramm, das er mit Hilfe eines 2018 gestarteten Bürgerdialogs entwickelt hat. Mehrere Medien – u.a. die FAZ vom 19.9.2019 – stellen die wesentlichen Vorhaben vor. Besonders bemerkenswert: Arbeitnehmer, die sich in einer Gewerkschaft organisieren, sollen dafür künftig einen spürbaren Steuervorteil erhalten. Der geplante Steuervorteil soll auf die Erhöhung des Organisationsgrades der Gewerkschaften, um damit zugleich die Tarifbindung und die Tarifautonomie zu stärken. Heils Vorschlag sieht vor, die Gewerkschaftsbeiträge – üblicherweise ein Prozent des Bruttolohns – bei der Einkommensteuer nicht mehr als Werbungskosten zu zählen, da sie dann meist im Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro aufgehen. Stattdessen sollen sie stets gesondert anerkannt werden. Damit würden die finanziellen Belastungen der Arbeitnehmer gemildert „und eine Mitgliedschaft so attraktiver gemacht“, heißt es in dem 80-seitigen Papier.
Ei weiterer Vorschlag zielt darauf, Solo-Selbständigen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen: Bisher laufen selbst IT-Freelancer mit hohen Honoraren oft Gefahr, von der Sozialkasse nach einem erfolgreichen Auftrag plötzlich als beitragspflichtige Scheinselbständige eingestuft zu werden. Heils Ergebnisbericht schlägt dazu nun ein neues praxisnäheres „Statusfeststellungsverfahren“ vor, das Selbständige vor solch bösen Überraschungen besser schützen soll.
Weiterer Baustein ist ein „digitales Zugangsrecht“ für Gewerkschaften in die Betriebe, um deren Spielräume für Mitgliederwerbung durch Online-Ansprache zu erweitern. Dies zielt vor allem auf Unternehmen mit neuen Geschäftsmodellen, etwa Digitalplattformen, deren Mitarbeiter sich kaum noch persönlich begegnen. „Auch in einer fragmentierten Arbeitswelt muss den Gewerkschaften die Organisation von Solidarität möglich sein“, heißt es in dem Papier. Daneben enthält es die von der SPD schon länger erhobene Forderung nach einer Gesetzesvorschrift, wonach die Bundesregierung öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben darf. All das solle in einem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ geregelt werden.
Ungewiss sind derzeit die Realisierungschancen. Denn nur ein Teil dieser Ankündigungen knüpft an den Koalitionsvertrag an. Nicht erwähnt wird offenbar das Befristungsrecht, für das im Koalitionsvertrag weitreichende Veränderungen verabredet worden waren. Die Fachwelt wartet weiterhin gespannt auf einen Referentenentwurf aus dem Hause Heil.