Bestechlichkeit bei Zuwendung an Privatangestellte

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Veröffentlicht am 17.01.2008 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Am 16. Januar 2008 hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk die vom Münchner Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz organisierte internationale Tagung "Schutz der finanziellen Interessen der EU durch Korruptionsbekämpfung in Europa" eröffnet und dabei die Pläne der Bundesjustizministerin zum Korruptionsstrafrecht kritisiert. Aus meiner Sicht mit Recht! Die Bevölkerung ist spätestens seit den verschiedenen Siemens-Skandalen sensibel geworden für "krumme" Gechäfte. An der Strafwürdigkeit hoher Schmiergeldzahlungen besteht auch kein Zweifel. Wo aber liegt die Grenze etwa bei Einladungen zu Großveranstaltungen oder sogar bei kleineren Geschenken? Jetzt plant die Bundesjustizministerin, die Strafvorschriften gegen Bestechlichkeit und Bestechung bei Zuwendungen an Privatangestellte beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen auszuweiten, wenn der Angestellte interne Pflichten verletzt. Ein Schaden oder eine Verzerrung des Wettbewerbs soll für die Strafbarkeit nicht erforderlich sein. Kriminalpolitisch erscheint es mir nicht sinnvoll , wenn demnächst die Privatwirtschaft entsprechend den Ministerialerlassen der Länder zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken solche Richtlinien aufstellen müsste. Wie werden wir dann den Fall mit der angebotenen Tasse Kaffee lösen?Weiterlesen

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