Veröffentlicht am 17.06.2009 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Wenn der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefoniert ist dies eine OWi nach §§ 23 Ia, 49 StVO, 24 StVG, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des OLG Bamberg ergibt ( ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
OrdnungswidrigkeitenFahrerFahrlehrer§ 23 Abs. 1a StVOOLG BambergHanyFahrzeugführerBeifahrerVerkehrsrecht
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