Erneut hat der BGH die Konturen des Tatbestandes der unpünktlichen Mietzahlung als wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB geschärft (BGH v. 1.6.2011 - VIII ZR 91/10). Der Mieter hatte über ... Weiterlesen
Ständig verspätete Mietzahlungen, ohne dass die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB umschriebenen Rückstände erreicht werden, können jedenfalls nach vorheriger Abmahnung, die fristlose Kündigung nach § ... Weiterlesen