Veröffentlicht am 15.08.2010 von Dr. Hans-Jochem MayerBild von hans-jochem.mayer

Die Rücknahme der Klage in einem Gerichtstermin, zu dem die Gegenseite nicht erschienen ist, lässt ein 1,2-fache Terminsgebühr entstehen - so zutreffend das LAG Baden-Württemberg im Beschluss ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
TerminsgebührKlagerücknahmeSäumnissituationVergütungs- und Kostenrecht
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