Veröffentlicht am 18.09.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Langenberg (Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Auflage, H Rz. 284) vertritt die Auffassung, der Vermieter sei nach allgemeiner Ansicht verpflichtet, dem Mieter bei der Einsichtnahme in die ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BetriebskostenBelegprüfung OriginaleKopienMiet- und WEG-Recht
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