Dr. Claus-Henrik Horn berät und vertritt bundesweit nach dem Erbfall, und zwar vor allem zu Pflichtteil, Auslegung von Testamenten und zur Testamentsgestaltung.
Erbrechtliche Fachzeitschriften wie ZEV, ZErb und ErbR veröffentlichen seine Fachbeiträge und Rezensionen; ebenfalls veröffentlicht er regelmäßig in der NJW. Dr. Horn gibt im Erbrecht bundesweit Fortbildungen. Von ihm ist das Taschenbuch „Ratgeber für Erben“ erschienen. Er ist Mitautor von "Testamentsauslegung - Strategien bei unklaren letztwilligen Verfügungen" und des Pflichtteilsrechts in "Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht". Er kommentiert im NK-BGB und im Erman. Herausgeber ist er von "Beck´sche Online Formulare Erbrecht" und von "NK-Nachfolgerecht - Erbrechtliche Spezialgesetze"
Die aktuelle Version von Gutdeutsch Erbrechtliche Berechnungen hat er mit weiterentwickelt; er setzt das Programm erfolgreich bei seiner Mandantsbearbeitung ein.
Dr. Horn ist 1975 in Steinfurt geboren. Studium der Rechtswissenschaft in Osnabrück, Referendariat in Mönchengladbach und Promotionsstudium in Köln. Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2004 und seitdem in Düsseldorf als Rechtsanwalt tätig, seit August 2009 in eigener Kanzlei und zuvor zwei Jahre in einer Großkanzlei.
Verleihung des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ im Jahr 2008.
Er ist Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Mitglied im BRAK-Ausschuss Familien- und Erbrecht und stellv. Vors. des Vorprüfungsausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Weitere Infos:
XING: http://www.xing.com/profile/ClausHenrik_Horn
Blog: http://blog.beck.de/category/erbrecht
Homepage: http://www.anwaltfuererbrecht.de/
- Ratgeber für Erben, Beck-Rechtsberater Testamentsauslegung, Horn/Kroiß, erscheint 2012
- Zitate in der "Süddeutschen Zeitung"