Kritik an Evaluation zum Jugendschutz

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 12.01.2008
Rechtsgebiete: InternetstrafrechtJugendschutzrecht|2856 Aufrufe

Der vom Hans Bredow Institut in Hamburg Ende Oktober 2007 vorgestellte Bericht zur Evaluation des Jugendschutzrechts (im Auftrag von Bundes- und Landesjugendministerien) ist in der Rechtswissenschaft auf deutliche Kritik gestoßen. In einem Artikel in der MMR 1/2008 (S. V. f.) weisen insgesamt neun Rechtswissenschaftler und Autoren im Jugendschutzrecht auf erhebliche Defizite der Studie hin.

Insbesondere sei vom Hans Bredow Institut nur ein Bruchteil der verfügbaren Rechtsliteratur ausgewertet worden, so dass der Bericht häufig hinter dem Forschungs- und Meinungsstand in der Rechtswissenschaft zurückbleibe. Das Hamburger Institut komme so zu teils fragwürdigen Ergebnissen. Auch seien keine empirisch verlässlichen Daten über die Akzeptanz der Jugendschutzsystems erhoben worden. Zudem werde vielfach der Auswertung von Stellungnahmen befragter Institutionen und Interessenvertretern der Vorzug gegenüber der Anwendung wissenschaftlicher Grundsätze der Auslegungsmethodik gegeben. Schon wegen der rechtspolitischen Bedeutung der Evaluation für die Fortschreibung des Jugendschutzrechts bedürfe es daher nach Auffassung der Autoren der Klarstellung, dass der wissenschaftliche Wert der Befunde der Studie zu hinterfragen ist.

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