Vorratsdatenspeicherung

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.01.2008

Wer hat neue Infos zur Behandlung des Themas auf EU-Ebene?

Die Europäische Kommission hat kurz vor Jahresende 19 Staaten angeschrieben und sie wegen fehlerhafter Umsetzung der EU Rili zur Vorratsdatenspeicherung (EEC/24/06) gerügt. Die RiLi verpflichtet die Carrier und ISP, ihre Verkehrsdaten über einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 2 Jahren zu speichern. Die Umsetzung der RiLi hat bekanntlich zu scharfen rechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und der Einreichung zahlreicher Verfassungsbeschwerden geführt.

Die Regierung von Irland hat im Juli 2006 Klage gegen die RiLi beim EuGH (AZ 301/06) eingereicht. Irland stütz sich darauf, dass die RiLi insb. Formell rechtwidrig ergangen sei. Es steht noch nicht fest, wann der EuGH diese Sache entscheidet. Die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung wird in den USA von der Industrie mit Argusaugen verfolgt. Bislang gibt es in den USA keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von TK- Verkehrsdaten, sondern es bedarf eines Verdachts („Quick Freeze“). Unter anderem besteht bei Datenschützern die Befürchtung, dass die US-Behörden auf die in Europa gespeicherten Daten im Wege der Rechtshilfe Zugriff nehmen könnten. Auch Änderungen des US-Rechts zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sind denkbar. Quelle: u.a. http://www.heise.de/english/newsticker/news/101312

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