USA: Netzneutralität und FCC Versteigerung (700 MHz Auktion)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 16.01.2008
Rechtsgebiete: NetzneutralitätTelekommunikationsrecht|3159 Aufrufe

Welche Erfahrung gibt es in Deutschland mit dem Thema “Netzneutralität”? Sollten Netzbetreiber für den Breitband- Zugang zu ihren Netzen von Internet- Diensteanbeitern “Maut kassieren dürfen?

Hierzu das Neueste aus Washington: Gestern hat die US- Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) die Bieterliste zu der Versteigerung der neuen Breitbandfrequenzen im 700-MHz-Spektrum veröffentlicht.

FCC Pressemitteilung: Dies ist die größte Versteigerung von Frequenzen in den USA seit Jahren. Auf der Liste befinden sich u.a. AT&T, Verizon, aber auch Google, Qualcomm sowie Vulcan, das Beteiligungsunternehmen des Microsoft-Mitgründers Paul Allen. Die Versteigerung beginnt am 24. Januar 2008. Die FCC versteigert insgesamt 1.200 Mobilfunklizenzen im 700-MHz-Bereich, die für Mobilfunk und Breitband genutzt werden können. Der erwartete Erlös beträgt rd. 15 Milliarden US-Dollar generieren wird. Die Bieter können verschiedene Blöcke mit regionalen und landesweiten Frequenzbereichen ersteigern, die früher zur (analogen) Fernsehübertragung genutzt wurden. In den Auktionsregeln befinden sich auch Vorschriften, wonach der Erwerber Dritten den Zugang zu seinem Netz gewähren muss, also keinen „Maut“ verlangen darf. Zu den Einzelheiten siehe Spies, MMR, Aktuell

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