VG Wort: 50% für Verleger

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 20.01.2008

Die VG Wort hat heute (19.1.) bei ihrer Versammlung der
Wahrnehmungsberechtigten beschlossen, in bezug auf die Aufteilung der
Erlöse aus wissenschaftlichen Publikationen den Verlegern wieder 50% und
den wiss. Autoren 50% zuzuweisen. Diese Praxis war lange Zeit gängig,
infolge des 2002 eingeführten § 63a UrhG aber obsolet und von der
Aufsichtsbehörde verboten worden. Nach Inkrafttreten des 2. Korbs kehrt
die VG Wort damit zur alten verlegerfreundlichen Verteilpraxis zurück.

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