VG Wort: 50% für Verleger
von , veröffentlicht am 20.01.2008Die VG Wort hat heute (19.1.) bei ihrer Versammlung der
Wahrnehmungsberechtigten beschlossen, in bezug auf die Aufteilung der
Erlöse aus wissenschaftlichen Publikationen den Verlegern wieder 50% und
den wiss. Autoren 50% zuzuweisen. Diese Praxis war lange Zeit gängig,
infolge des 2002 eingeführten § 63a UrhG aber obsolet und von der
Aufsichtsbehörde verboten worden. Nach Inkrafttreten des 2. Korbs kehrt
die VG Wort damit zur alten verlegerfreundlichen Verteilpraxis zurück.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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