EU-Parlament für Verschärfung des Kinder- und Jugendschutzes

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 21.01.2008
Rechtsgebiete: JugendschutzrechtUrheber- und Medienrecht|2169 Aufrufe

In einer Entschließung vom 16.01.2008 setzt sich das EU-Parlament insgesamt für eine "EU-Kinderrechtsstrategie" ein, die auf eine Initiative der EU-Kommission zurückgeht. Neben dem verstärkten Einsatz gegen Kindesmissbrauch unterstützt das Parlament das Engagement der EU-Kommission, die gemeinsam mit Kreditkartenherausgebern derzeit prüft, ob es technisch möglich ist, Websites, auf denen kinderpornographisches Material verkauft wird, vom Online-Zahlungssystem auszuschließen oder in anderer Weise Beschränkungen festzulegen. Zudem werden Akteure in der Wirtschaft wie u.a. Internetanbieter und Suchmaschinenbetreiber aufgefordert, sich aktiv an der Arbeit gegen die Kinderpornographie sowie andere Formen der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern zu beteiligen.

Darüber hinaus befürwortet das EU-Parlament die Schaffung eines "angemessenen, effektiven und verhältnismäßigen Regelungssystems", das für Provider, Medien (öffentliche und private Fernsehkanäle, Werbung, Presse, Videospiele, Mobiltelefone und Internet) und die Industrie gelten sollte. Ziel solle sein, unter anderem die "Übertragung kindergefährdender Bilder und Inhalte (einschließlich Cyberbullying) und den Verkauf von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt zu verbieten", da diese zur Gewalt und zum Sexismus anstifteten und deshalb für die psychische und physische Entwicklung des Kindes schädlich sein könnten. Zudem werden in der Entschließung Mitgliedstaaten und Internetanbieter aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Suchmaschinen-Anbietern und der Polizei "Sperrtechniken einzusetzen, um Internetnutzer daran zu hindern, illegale Websites mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern aufzurufen, und die Öffentlichkeit daran zu hindern, Material aufzurufen, bei dem der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt wird".

In diesem Zusammenhang kann freilich hinterfragt werden: Gibt es real tatsächlich noch Kinderpornographie-Angebote auf frei zugänglichen Websites, die per Kreditkartenzahlung abrufbar sind oder müssten die oftmals sehr verdeckt operierenden Anbieter und Nutzer nicht mit anderen Strategien als einer Zusammenarbeit mit Kreditkartenunternehmen ermittelt und bekämpft werden? Gehen die vom EU-Parlament geforderten Verbote vor allem vor dem Hintergrund der schon bestehenden gesetzlichen Jugendschutzregeln zu weit?

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