VG Köln bestätigt VDSL-Entscheidung der Bundesnetzagentur
von , veröffentlicht am 23.01.2008Anbei ein Auszug aus der Pressemitteilung der BNetzA von heute (www.bundesnetzagentur.de). Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf den TK-Wettbewerb?
"Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt den Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen die im Juni des vergangenen Jahres von der Bundesnetzagentur erlassene Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in den wesentlichen Kernpunkten abgelehnt. Im Rahmen dieser Regulierungsverfügung hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass die DTAG ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur „letzten Meile“ auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. - falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen - auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. Darüber hinaus war in der Regulierungsverfügung klargestellt worden, dass die DTAG ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gewähren muss. Damit sollen Wettbewerber in die Lage versetzt werden, ebenso eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können wie es die DT AG mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag wollte die DTAG erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss .."
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenMaritta Strasser kommentiert am Permanenter Link
Ich habe telefonisch vom VG Köln die Auskunft erhalten, dass die Entscheidung vom 10. Januar 2008 das Aktenzeichen 21 L 1178/07 hat und in den nächsten Tagen ins Internet eingestellt werden wird.
Spies kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank. Vielleicht können Sie ein Link hier für alle einstellen. Ich bin mal gespannt, wie es in der Hauptsache des Verfahrens weitergeht.
Grüsse aus Washington
Maritta Strasser kommentiert am Permanenter Link
Aber gerne doch! Die Entscheidung müsste sich irgendwann hier finden:
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
Thorsten Ricke kommentiert am Permanenter Link
Die Entscheidung wurde jetzt eingestellt und kann unter der genannten URL abgerufen werden.