Vorratsdatenspeicherung - Beide Senate des Bundesverfassungsgerichts entscheiden

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.02.2008

Nach Wochen der Unklarheit gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt: Beide Senate werden über die Beschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten entscheiden. Durch das am 1.1.2008 in Kraft getretene, heftig umstrittene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (BGBl I 2007, 3198; Überblick bei Puschke/Singelnstein NJW 2008, 113) sind Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internet-Verbindungen sechs Monate lang zu speichern. Die Daten können für die Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, so dass festgestellt werden kann, wer mit wem mittels Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand; bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.

Über die Vorratsdatenspeicherung wird bereits im Blog "Multimediarecht" diskutiert. Nutzen Sie unsere Suchmaschine und Sie werden schnell fündig werden.

Der Erste Senat befasst sich mit der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen sog. Massenverfassungsbeschwerde sowie mit der Verfassungsbeschwerde des FDP-Politikers Burkhard Hirsch. Der Zweite Senat behandelt die sich gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richtenden Verfassungsbeschwerden. Über den anhängigen Eilantrag gegen das Gesetz dürfte nach Einschätzung von SPIEGEL ONLINE in den nächsten Wochen entschieden werden.

Wir dürfen gespannt sein!

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