BGH zu UMTS-Lizenzen

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 03.03.2008

Ob damit eine Amtshaftungsklage abgeblockt ist? Der BGH hat heute in einem Urteil (Urteil v. 03.03.2008, Az. II ZR 124/06) entschieden, dass der Bund keinen Schadensersatz wegen angeblicher Einflussnahme auf die DTAG als deren größter Aktionär (damails noch 51%) bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung im August 2000 zahlen muss. DTAG hatte mehrere Millarden Euro für die ersteigerten Frequenzen gezahlt. Der BGH meint, aus damaliger Sicht sei die Teilnahme der DTAG an der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen trotz der exorbitanten Kosten wirtschaftlich vernünftig gewesen, weil sich der Konzern enorme Wachstumschancen versprochen hätte. Zudem sei die Kapitalmarktbewertung von Telekom und T-Mobile 1999/2000 nach allgemeiner Auffassung maßgeblich vom Erwerb der UMTS-Lizenzen abhängig gewesen. Geklagt hatte ein DTAG Aktionär, u.a. mit dem Argument, der Bund habe die DTAG in die  Aktion hiningedrängt, um von den Erlösen u.a. steuerlich zu profitieren. Der BGH verwies den Kläger auf eine evtl. Amtshaftungsklage gegen den Bund. Quelle (bislang nur Pressemiteilung): http://www.bundesgerichtshof.de/

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