VG Berlin kippt Mindestlohn für Briefträger
von , veröffentlicht am 08.03.2008Die verbreitete Einführung staatlich dekretierter Mindestlöhne ist nicht nur politisch hoch umstritten und wird von führenden Wirtchaftswissenschaftlern sehr kritisch beurteilt. Auch in rechtlicher Hinsicht wirft das Vorgehen des Bundesarbeitsministers Fragen auf (hierzu Sittard, NZA 2007, 1090) Das VG Berlin (4 A 439.07) hat nun die Ausdehnung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Briefdienstleistungsbranche für rechtswidrig erklärt und damit der Klage mehrerer Post-Konkurrenten stattgegeben. Der Erstreckung des Tarifvertrages des von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverbandes Postdienste mit Verdi wurde entgegengehalten, daß bereits Tarifverträge von Arbeitgebervereinigungen der Postkonkurrenten mit der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) über einen (allerdings niedrigeren) Mindestlohn bestünden. Das VG hat sich dieser Sichtweise angeschlossen. Der Arbeitsminister habe sich über die gesetzliche Ermächtigung hinweggesetzt, wonach nur Verordnungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig seien. Die Entscheidung dürfte die Mindestlohn-Debatte erneut entfachen. Vor allem muß ein rechtsstaatlich einwandfreier Weg gefunden werden, was vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich verbürgten Tarifautonomie nicht einfach sein wird (hierzu zuletzt Kocher, NZA 2007, 600).
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben