EU-Kommission will Verkehrsverstöße europaweit ahnden

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 26.03.2008

Straßenverkehrsrechtliche Verstöße mit einem im europäischen Ausland zugelassenen Fahrzeug bleiben überwiegend ungeahndet, weil entweder die Identität des Fahrers nicht ermittelt oder die Zulassungsanschrift des Fahrzeugs nicht überprüft werden kann. Diese Situation beeinträchtigt der EU-Kommission zufolge nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern diskriminiert auch die einheimischen Fahrer, deren Verkehrsdelikte geahndet werden.

Die vorgeschlagene Richtlinie soll als Hauptursachen schwerer und tödlicher Unfälle Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit im Verkehr, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und das Überfahren einer roten Ampel umfassen .

Die Kommission möchte in der EU ein System errichten, dass die grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtert. Ein europäisches Netz für den elektronischen Datenaustausch soll ermöglichen, Bußgeldbescheide ins Ausland zu übermitteln. Dazu müssten die Mitgliedstaaten zwar die entsprechenden Verwaltungsstrukturen noch schaffen; gegenüber der heute üblichen manuellen Bearbeitung sei dies aber eine Vereinfachung.

Hinweis: Zur Vollstreckung von EG-Bußgeldbescheiden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft siehe Terhechte EuZW 2004, 235

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Ein einheitliches europäisches Zentralregister ist seit Jahren schon in der Planung und soll entsprechend umgesetzt werden. Nur dürfte dies noch viele Jahre auf sich warten Lassen. Gleiches gilt für die 3.Führerscheinrichtline wobei derzeitig nicht einmal die 2. EU Führerscheinrichtlinie im vollem Umfang umgesetzt wurde. Anders dürfte es auch nicht bei der grenzeübergreifenden Verfolgung von Verkehrsverstößen sein dabei ist dies ein ständiges Thema bei den Eurokraten

0

Kommentar hinzufügen