Fahrverbot als Hauptstrafe?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 15.04.2008

Gegen die im Bundesrat diskutierte Forderung, Fahrverbote auch dann als Hauptstrafen zu behandeln, wenn die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, hat sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 11.04.2008 gewendet. Einen entsprechenden Gesetzesantrag habe die Stadt Hamburg eingebracht. Der DAV lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. Das Fahrverbot sei von seinem Charakter her eine Nebenstrafe, die spezialpräventiv als Warnungs- und Besinnungsstrafe für nachlässige oder leichtsinnige Kraftfahrer gedacht sei. Das bisherige Sanktionssystem im Strafrecht sei zudem völlig ausreichend. Überdies würde ein solches Fahrverbot als Hauptstrafe zu Ungerechtigkeiten führen. Wer aufgrund seines Wohnorts stärker auf das Auto angewiesen sei, würde härter bestraft als jemand, der in der Stadt wohne. Der DAV hoffe, dass das Bundesjustizministerium an seiner bisher ablehnenden Haltung zu diesem Vorschlag festhalte.

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5 Kommentare

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Interessanter Vorschlag, der sicher auch einen erhöhten Abschreckungseffekt erzielen würde.

Wie war das nochmal: Nachlässiger (KFZ?-)Steuerzahler werden mit einer Parkkralle versehen, ich finde, dass der Fall gar nicht so absurd weit von diesem Vorschlag entfernt ist.

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Hallo,

Ich bin nach wie vor ein Freund der Idee, das Fahrverbot zur Hauptstrafe auszubauen.
Das vom DAV vorgebrachte Argument der unterschiedlichen Belastung greift m. E. nicht durch. Eine Geldstrafe trifft den einen auch härter als den anderen. Auch eine Haftstrafe ist nicht für jeden gleich schlimm. Ich kenne zur Genüge Wohnsitzlose die regelmäßig während der kalten Jahreszeit einsitzen.
Zudem kann dieser Härte bei der Strafzumessung begegnet werden.

Das wäre vielleicht endlich mal wieder eine Sanktion, die einen Abschreckungseffekt zeigen könnte und wirksamer wäre als eine Bewährungsstrafe (selbst Weisungen/Auflagenw erdeb nicht als Sanktion wahrgenommen, es überwiegt das Gefühl des Freispruchs) oder (je nach Einkommen) Geldstrafe.

Das gegen das Fahrverbot vorgebrachte Argument Sanktion und Straftat hätten außerhalb des Straßenverkehrsrecht keine innere Verknüpfung, trifft in vielen Fällen auf die Geld- bzw. Freiheitsstrafe ebenfalls zu. Auch hier kann man an einer solchen Beziehung in manchen Fällen zweifeln. Aber sie sind lediglich als Sanktionen anerkannt.

Es wäre ohnehin wünschenswert den Sanktionenkatalog des allgemeinen Strafrechts zu überdenken, damit wir auch endlich mal von dieser usneligen Diskussion zur Behandlung heranwachsender Straftäter wegkommen.

Dr. Andreas Paul

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Fahrverbot als Hauptstrafe klingt ja erstmal schön - scheint mir aber in der Praxis sehr problematisch. Die Ansicht des DAV trifft hier m.E. recht gut. Als Amtsrichter frage ich mich vor allem, nach welchen Kriterien in Zukunft eine solche Strafe gewählt werden sollte, wenn auf eine innere Verknüpfung mit der Begehung einer Tat als Fahrzeugführer verzichtet werden sollte. Dieselbe Frage stellt sich dann ja auch bei der Strafzumessung. Das kann ja kuriose Züge annehmen, wenn man etwa schreibt, dass die "besondere Dreistigkeit des Ladendiebstahls ein genau 2-monatiges Fahrverbot tat- und schuldangemessen erscheinen" lässt. Klingt so etwas nicht in den Ohren jedes Juristen eigenartig?

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Sehr geehrter Herr Krumm,

zugegeben, sowas klingt recht eigenartig. Das liegt aber m. E. v. a. daran, dass es völlig neu wäre. Ob es deswegen auch kurios ist mag dahinstehen.
Strenggenommen ist es bei der Geld- bzw. Freiheitsstrafe auch nicht minder eigenartig. Aber hier sind wir es seit langer Zeit gewohnt.

Ein Fahrverbot als Hauptstrafe müsste natürlich in das Sanktionensystem (neu) eingepasst werden. Wie steht ein Monat Fahrverbot im Verhältnis zur Tagessatzzahl bei der Geldstrafe bzw. den Monaten der Freiheitsstrafe? Das ließe sich aber regeln.

Ich finde es bedauerlich, dass man derartigen Überlegungen nicht nachgehen und eine Lösung suchen will, sondern sie stattdessen schnell verwirft, bevor es mal zu Ende durchgedacht worden ist. Das Sanktionensystem ist doch ziemlich starr & man sollte wirklich mal über Verbesserungsmöglichkeiten nachdenken.

Beste Grüße,

Andreas Paul

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na ja - ich gebe zu, dass das sicher eine Gewöhnungssache ist und natürlich auch von der genauen Gesetzesformulierung abhängt. Vielleicht gibt`s den ja schon im Internet irgendwo?
Schönen Abend
CK

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