Zwei Terminsgebühren durch dieselbe Besprechung?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 15.04.2008

Eine interessante Frage hatte das OLG Frankfurt kürzlich zu entscheiden: Wenn in einem Gerichtstermin zusätzlich Verhandlungen zur Einigung über Ansprüche geführt werden, die nicht oder in einem anderen Verfahren rechtshängig sind, so fällt eine durch diese Verhandlungen ausgelöste Terminsgebühr auf jeden Fall in dem Verfahren an, in dem der Gerichtstermin stattgefunden hat. Aber entsteht in den anderen Verfahren, die in dem Gerichtstermin mitverhandelt wurden, nicht auch eine Terminsgbühr in der Entstehungsvariante der außergerichtlichen Erledigungsbesprechung? Der Wortlaut der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG gibt dies her, das OLG Frankfurt meint trotzdem nein.

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