Tendenzen der Rechtsprechung

von Dr. Klaus Lützenkirchen, veröffentlicht am 17.04.2008
Rechtsgebiete: MieterschutzRechtsprechungMiet- und WEG-Recht|2690 Aufrufe

Weder die Anzahl der Urteile zu einzelnen Teilbereichen des Mietrechts noch die Bewertung insgesamt zeigen ein eindeutiges Ergebnis bei der Untetrsuchung, ob die Rechtsprechung des BGH mieter- oder vermieterfreundlich ist (vgl. Börstinghaus, NZM 2008, 225). Um so mehr ist der Apell an die Streitkultur (Streyl, NZM 2008, 236), die u. a. die Schärfe im Ton bei der Urteilsschelte kritisiert (Richter sind auch nur Menschen), an die Vertreter beider Interessengruppen gerichtet, die sich an der Rechtsprechung des VIII. Senats reiben.

Es liegt in der Natur der Sache, dass mietrechtliche Urteile eine der beiden Interessengruppen belasten. Dies hat aber nichts mit tendenziöser Rechtsprechung zu tun. Richtigerweise wird darauf hingewiesen, dass durch die Rechtsprechung des VIII. Senats wieder erkennbar wird, dass auch im Mietrecht "Rechtsanwendung" stattfindet (Börstinghaus, NZM 2007, 897). Mieterschutz darf nur dort in die Überlegungen einfließen, wo das Gesetz ihn anordnet, nämlich im Wesentlichen bei Mieterhöhungen und Kündigungen. Darüber sollten sich beide Gruppen freuen: immerhin kann die Umsetzung dieser schon im Studium vermittelten Grundsätze Rechtssicherheit schaffen.

Das vom BGH aufgezeigte Umdenken (zurück zu allgemeinen Grundsätzen) ist noch nicht allerorts erkannt. Es wäre vermessen zu erwarten, dass sich die Interessenvertreter an die Spitze der Bewegung setzen. Dorthin gehören die Richter, die über den Interessengruppen stehen sollen und zwar nicht erst dann, wenn sie an das höchste Gericht berufen werden. Sie müssen den Rechtssuchenden nur das Gefühl vermitteln, dass die untergerichtliche Rechtsanwendung  im Mietrecht nicht dem Schutz vor tendenziöser Rechtsprechung des BGH dient.

Wenn dann an der einen oder anderen Stelle der Versuchung widerstanden werden kann, die vermeintlich bessere Sicht der Dinge über die Akte hinaus anzuwenden, kann ein Vertrauen aufgebaut werden, ohne das eine Beratung Glücksspieltendenzen aufweist.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen