Nachrichtendienste dürfen Daten aus elektronischer Überwachung nicht verwenden

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 18.04.2008

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) haben im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung vereinbart : die Nachrichtendienste dürfen auch künftig nicht auf Informationen zurückgreifen, die bei Abhöraktionen in "verwanzten" Wohnungen gewonnen werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 NJW 2008, 822 zur Nichtigkeit der Vorschriften zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen keine Daten an die Nachrichtendienste übermittelt werden, die diese nicht selbst erheben dürfen. Nach der jetzigen Klarstellung kann das BKA zwar bei den Nachrichtendiensten anfragen, ob gegen Verdächtige etwas vorliegt. Den Nachrichtendiensten wird aber untersagt, diese Hinweise für eigene Zwecke zu verwenden.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen