Bundesregierung will Gentests im Arbeitsverhältnis „grundsätzlich“ verbieten

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 22.04.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtGendiagnostikgesetzGentest|2419 Aufrufe

In seiner Sitzung vom 16.4.2008 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für das seit langem erwartete Gendiagnostikgesetz beschlossen. Diese Eckpunkte enthalten Normen, die vor unerwünschten negativen Auswirkungen der Gendiagnostik schützen sollen. Die Zahl von Gentests ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. 2004 wurden gut 300.000 Analysen durchgeführt.

Das Gesetz soll u.a. bestimmen, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder stigmatisiert werden darf. Außerdem sollen nur dafür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte genetische Untersuchungen vornehmen dürfen. Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sollen „grundsätzlich“ verboten sein. Eine Ausgrenzung aufgrund von Gentests soll im Arbeitsrecht und im Arbeitsschutz ausgeschlossen werden.

Man darf gespannt sein, welche Reichweite das „grundsätzliche“ Verbot im Gesetzentwurf tatsächlich bekommen wird. Die private Versicherungswirtschaft hat immerhin schon erreicht, dass bei sehr hohen Versicherungssummen, namentlich in der Lebensversicherung, Gentests vor Vertragsabschluss künftig verlangt werden dürfen.

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