Altersteilzeit: 2009 doch noch kein Ende?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.04.2008

In der SPD gibt es Überlegungen, die Förderung der Altersteilzeit auch über den 31.12.2009 hinaus zu verlängern. Das berichtet das Handelsblatt. Nach derzeitiger Rechtslage kann der Arbeitgeber die Erstattung der Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeitarbeit und zur gesetzlichen Rentenversicherung nur dann beanspruchen, wenn mit der ältere Arbeitnehmer mit der Altersteilzeitarbeit spätestens am 31.12.2009 begonnen hat (§ 16 ATG). Auf den Zeitpunkt der Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes kommt es nicht an. Nur die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung der Aufstockungsbeiträge soll nach derzeitiger Rechtslage dauerhaft erhalten bleiben (§ 1 Abs. 3 ATG). Die Initiative der SPD steht in einem gewissen Widerspruch zur stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab 2012.

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