Rechtschutzversicherung und Umsatzsteuer für Aktenversendungspauschale

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.05.2008

2,28 Euro sprach das AG Lahr- Urteil vom 13.03.2008-6 C 33/08- einem Anwalt zu; die Rechtschutzversicherung des Mandanten hatte sich nämlich geweigert, die Umsatzsteuer in dieser Höhe auf die vom Anwalt verauslagte Aktenversendungspauschale bei einer Bußgeldakte zu übernehmen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen