Rechtschutzversicherung und Umsatzsteuer für Aktenversendungspauschale
von , veröffentlicht am 01.05.2008Rechtsgebiete: Aktenversendungspauschel RechtschutzversicherungVergütungs- und Kostenrecht|3371 Aufrufe
2,28 Euro sprach das AG Lahr- Urteil vom 13.03.2008-6 C 33/08- einem Anwalt zu; die Rechtschutzversicherung des Mandanten hatte sich nämlich geweigert, die Umsatzsteuer in dieser Höhe auf die vom Anwalt verauslagte Aktenversendungspauschale bei einer Bußgeldakte zu übernehmen.
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