Das "Raucher-Club" Modell - Büchse der Pandora im Jugendschutz?

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 02.05.2008

Nach einer aktuellen Eilentscheidung des VG München vom 16.04.2008 (Az. 16 S 08.1208) darf ein Gastwirt seinen Gästen in seinem Lokal das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, wenn diese Mitglieder eines "Clubs" sind und nur Mitgliedern Zugang zu der Gaststätte gewährt wird. Darüber hinaus war Medienberichten zu entnehmen, dass nach Auffassung des Kreisverwaltungsreferats in München Gastwirte ihre Konzession für den Betrieb einer "öffentlichen Gaststätte" auch dann behielten, wenn sie einen "Raucher-Club" betrieben.

Die Folgen dieses verwaltungsrechtlichen Eiertanzes können freilich auch für den Jugendschutz fatal sein. Denn hier gelten die meisten Anwesenheitsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche nur für Gaststätten, Tanzveranstaltungen oder sonstige Orte "in der Öffentlichkeit". Die derzeitige Praxis der Legitimation von "Raucherclubs" zur Umgehung der Rauchverbote begründen meines Erachtens durchaus die Gefahr, dass ein entsprechender "Lernprozess" bei Veranstaltern und Gewerbetreibenden zur Umgehung der Jugendschutzverbote einsetzt, beispielsweise durch Gründung von "Tanzclubs" in Diskotheken.

Auch wenn die bislang herrschende Meinung im Jugendschutzrecht derartige Umgehungen zum Ausschluss des Öffentlichkeitsbegriffs im Sinne des Jugendschutzgesetzes nicht genügen ließ, könnte künftig der Begründungsaufwand der Verwaltungsbehörden wachsen, weshalb bei Raucherclubs ein Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben sei, hingegen eine Übertragung des "Club"-Modells im Jugendschutzrecht keine Wirkung entfalten soll. Folgenreicher wäre jedoch eine in Zukunft nicht auszuschließende breite Gründung von "Flatrate"- oder "Disco"-Clubs, gegen welche eine vielerorts ohnehin nur leidlich stattfindende Jugendschutzaufsicht unzureichend einschreitet.

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2 Kommentare

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Als Nichtraucher geht mir die Unterdrückung der Raucher zu weit. Ein paternalistischer Staat schreibt vor, wie der Einzelne leben soll. Privatclubs sind für mich keine Umgehung der Rauchergesetzgebung, sondern die Konsequenz der Vereinigungsfreiheit.

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