DAV kritisiert Maßnahmen zur Inneren Sicherheit

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 05.05.2008

Deutliche Kritik an dem vom Staat verfolgten Sicherheitsprogramm hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf dem 59. Deutschen Anwaltstag geübt, der vom 01.05.-03.05.2008 unter dem Motto «Die Anwaltschaft – auf der Seite der Freiheit» in Berlin stattfand. Der Staat nehme die grundgesetzlich geschützte Freiheit nicht ausreichend wahr. Im Mittelpunkt der Kritik stand das BKA-Gesetz, das Vorkehrungen für heimliche Online-Durchsuchungen, die Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht der Berufsgeheimnisträger und einen umfassenden Spähangriff ermöglichen solle, wie es in der Pressemitteilung des DAV vom 01.05.2008 heißt.

Ohne kommunikativen Freiraum gebe es keinen demokratisch verfassten Rechtsstaat, so der Präsident des DAV Hartmut Kilger. «Die klare Linie des BVerfG, in sie nur einzugreifen, wenn der Eingriff wirklich geeignet, echt erforderlich und vor allem verhältnismäßig ist, sollten wir alle unbedingt einhalten.» Sollte das Vertrauensverhältnis der Bürger in das Berufsgeheimnis relativiert werden, wäre dies das Ende der Vertrauensgespräche mit Vertretern dieser Berufsgruppen, warnte Kilger. Es gebe keine Rechtfertigung für die widersprüchliche und willkürliche Differenzierung zwischen den Berufsgeheimnisträgern. Er forderte deshalb eine Gleichbehandlung aller Berufsgeheimnisträger mit weitgehendem Schutz vor Auskunftspflichten und Überwachungsmaßnahmen. Nicht wahrscheinlich sei, dass Terroristen ihre Absicht, einen Anschlag oder eine Geiselnahme zu verüben, vor einem Pfarrer, Anwalt oder Abgeordneten verrieten.

In den am 01.01.2008 in Kraft getretenen Neuregelungen der Telekommunikationsüberwachung war das Berufsgeheimnis bei Strafverteidigern und Geistlichen noch geschützt, so der DAV. Diese Freiräume sollten nun durch den BKA-Gesetzentwurf geöffnet werden. Nach der so genannten Verstrickungsregelung (§ 20u BKAG-E) wären Berufsgeheimnisträger unter bestimmten Umständen nicht mehr zur Verweigerung der Auskunft berechtigt.

§ 20u BKAG-E erlaube es, das privat gesprochene Wort durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen abzuhören und aufzuzeichnen. Berufsgeheimnisträger wie insbesondere Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten könnten in Kontakt zu Terrorverdächtigen stehen. Die Verstrickungsregelung halte den Späh- und Lauschangriff auf Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete zwar für unzulässig und Angriffe gegen die übrigen Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Ärzte nur in bestimmten Grenzen für zulässig, so der DAV. Eine Ausnahme hiervon werde jedoch dann zugelassen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person für die Gefahr verantwortlich sei. Diese unbestimmte Öffnungsklausel ermögliche einen staatlichen Zugriff auf sämtliche Vertrauensbereiche.

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1 Kommentar

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Auch wenn der DAV hier weitgehend nur aus Eigeninteresse gegen die Ermächti.. Überwachungsgesetze Position bezieht, ist es schade, dass solche Meldungen viel zu oft einfach untergehen. Ich befürchte glatt, dass sich einfach mehr niemand dafür interessiert, weil er alle 2 Wochen eine Beschwerde über Gesetz xy hört...

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