Magnus Gäfgen erhält Prozesskostenhilfe

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 05.05.2008

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler verlangt 10.000  € Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil er bei einer Vernehmung von einem Beamten mit Gewalt bedroht worden war. Angesichts dieser Drohung hatte er das Versteck der Leiche des 11jährigen Jungen verraten, den er vier Tage zuvor umgebracht hatte. Das OLG Frankfurt a.M. hat nun nach den eindeutigen Vorgaben des BVerfG beschlossen, für eine solche Klage bestehe eine hinreichende Erfolgsaussicht.

Ausschnitte  aus dem Interview mit seinem Verteidiger finden Sie auf www.rtlhessen.de von heute unter "Die Themen des Tages"  dort dritte Position.

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